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Wer in Deutschland ein Lebensmittel kauft z.B. ein Burger, um eben diesen im Restaurant zu kaufen zahlt derzeit 19% Mehrwertsteuer. Soweit kein Problem. Nur, kauft er eben diesen, um ihn unterwegs zu verspeisen, dann muss er lediglich 7% Steuer zahlen. Der Gesetzgeber unterscheidet hier eine sogenannte Restaurantdienstleistung und den reinen Lebensmittelverkauf. Machen Sie sich den Spaß und fragen in der nächsten Döner-Bude, oder in der Bäckerei doch mal danach.
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