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Der Bundesverband der Verbraucherzentrale informiert: Seit dem 4.08.2009 traten das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung und die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft.
Verbraucher sind ab dem Tag durch die zwei neuen Gesetze unter anderem besser gegen lästige Werbeanrufe oder die Ortung ihres Handys geschützt. Das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung erleichtert es Betroffenen, sich aus Verträgen zu lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Unternehmen, die dennoch mit entsprechenden Anrufen arbeiten, riskieren hohe Geldstrafen. | | | |
Sie sind von solchen unlauteren Anrufen betroffen? Die Bundesnetzagentur nimmt online ihre Beschwerde entgegen. Das entsprechende Formular gibt es hier. |
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